Mit Kind Lesotho bereisen

 

Wer mit Kind nach Lesotho reisen möchte, der sollte spätestens vier Wochen vor der Einreise mit den nötigen bürokratischen Vorbereitungen beginnen. Auf einen Blick sind folgende Dinge nötig:

Kinder-Reisepass

(kein verlängerter Kinder-Reisepass!)

 

Es gilt zunächst für das Baby einen Kinder-Reisepass ausstellen zu lassen. Dieser, oder natürlich auch ein "richtiger" Reisepass, wird bei der Einreise nach Lesotho akzeptiert. Der Kinder-Reisepass muss allerdings über den maschinenlesbaren Chip und ein biometrisches Passbild verfügen. Wir ihr - mit ein wenig fotografischer Erfahrung und der richtigen Kamera - selbst ein biometrisches Passbild für das Baby oder Kleinkind hinbekommen könnt, könnt Ihr hier nachlesen.

 

In der Regel dauert die Beantragung des Kinder-Reisepasses bis zu vier Wochen. Vor Urlaubsmonaten eher länger, sonst ist die Wartezeit oftmals auch deutlich kürzer. Der Kinder-Reisepass wird direkt von der örtlich zuständigen Behörde - dem Bürgerbüro - ausgestellt und ist nach Ausstellung sechs Jahre gültig. Bei der Einreise muss der Kinder-Reisepass nicht nur für die gesamte Aufenthaltsdauer sondern mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke enthalten.

 

Zusammengefasst die aktuellen gültigen Ausweis-Dokumente zur Einreise deutscher Staatsangehöriger - also auch Babys - in Lesotho:

  • Reisepass
  • Vorläufiger Reisepass
  • Kinderreisepass

Für deutsche Staatsangehörige gilt dies für einen reinen Touristenaufenthalt von bis zu 14 Tagen. Für längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt. Dieses kann über evisalesotho beantragt werden. Weitere Informationen gibt es auch bei der Botschaft des Königreiches in Berlin.

 

Wichtig:

  1. Ein Aufenthalt in Lesotho ermöglicht keinen längeren visafreien Aufenthalt in Südafrika. Sind die 90 Tage vor dem Abstecher nach Lesotho überschritten kann es bei der Wiedereinreise nach Südafrika zu Schwierigkeiten kommen.
  2. Eltern die mit ihren Kind alleine nach Lesotho reisen benötigen eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils. Außerdem sollte die Heiratsurkunde der Eltern und die internationale Geburtsurkunde Kindes mitgeführt werden.
  3. Da die Einreise nach Lesotho bzw. Ausreise von Lesotho zumeist über Südafrika erfolgen müssen auch die Einreiseinformationen von Südafrika beachtet werden.

 

Alle aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise gibt es auf der Seite des Auswärtigen Amts.

 


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